Teilnahmebedingungen - Back to School - Young Circle

Teilnahmebedingungen – Back to School

  1. Die Teilnahme am vorliegenden Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen der Orell Füssli Thalia AG (nachfolgend OFT AG).
  2. Das Gewinnspiel wird vom 27. Juni bis 14. August 2022 durchgeführt. Eine Teilnahme nach diesem Datum ist nicht möglich. 
  3. Unter allen Teilnehmenden, welche sich bis am 14. August für die Verlosung anmelden wird ein Gutschein im Wert von CHF 150.- verlost. Dieser Gutschein ist in allen Orell Füssli Thalia AG Buchhandlungen einlösbar.
  4. Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz wohnhafte, natürliche Personen im Alter von 12 bis 19 Jahren, welche Mitglied des Young Circles sind und eine gültige Membercard besitzen. Die Teilnahmebedingungen werden durch das Anmelden an der Verlosung akzeptiert. Massgeblich für die Teilnahmeberechtigung ist das Datum des Eingangs der Anmeldung.
  5. Mehrere Teilnahmen pro Person am Gewinnspiel sind nicht möglich.
  6. Die Angaben der Teilnehmenden werden durch OFT AG weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Die Daten können jedoch für Werbezwecke von der OFT AG verwendet werden. 
  7. Der Gewinn wird unter allen Teilnehmenden ab dem 14.08.2022 nach dem Zufallsprinzip verlost. Der Gewinner wird per Email benachrichtigt. Ist die Benachrichtigung aufgrund falscher oder fehlender Angaben nicht möglich, verfällt der Gewinn. Der Gewinner muss innerhalb von 5 Werktagen den Gewinn bestätigen, ansonsten verfällt dieser.
  8. OFT AG ist berechtigt, Teilnehmende aus berechtigten Gründen ohne Vorankündigung vom Gewinnspiel auszuschliessen, beispielsweise im Falle des Verstosses gegen diese Teilnahmebedingungen oder der Beeinträchtigung der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemässe oder unfaire Mittel, wie z.B. falsche Angaben bei der Teilnahme. Die Beurteilung liegt im alleinigen Ermessen von OFT AG.
  9. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  10. Es besteht weder ein Kaufzwang noch ein Zwang zur Annahme des Gewinns.
  11. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
  12. Sollte die Gewinnerin oder der Gewinner aus irgendwelchen Gründen den Gewinn nicht annehmen wollen oder nicht annehmen können, behält sich OFT AG das Recht vor, den Gewinn an einen anderen Teilnehmenden zu vergeben.
  13. OFT AG schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Einlösung des Gewinns – gleich aus welchem Rechtsgrund – soweit gesetzlich zulässig aus. 
  14. Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.