Teilnahmebedingungen - Back to School 2023 - Young Circle

Teilnahmebedingungen – Back to School 2023

  1. Die Teilnahme am vorliegenden Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen der Orell Füssli Thalia AG (nachfolgend OFT AG).
  2. Das Gewinnspiel wird vom 3. bis 20. August 2023 durchgeführt. Eine Teilnahme nach diesem Datum ist nicht möglich. 
  3. Unter allen Teilnehmenden, welche sich bis am 20. August 2023 für den Wettbewerb anmelden, werden die Back-to-School-Packages verlost.
  4. Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz wohnhafte, natürliche Personen. Die Teilnahmebedingungen werden durch das Anmelden an der Verlosung akzeptiert. Massgeblich für die Teilnahmeberechtigung ist das Datum des Eingangs der Anmeldung.
  5. Es sind mehrere Teilnahmen pro Person am Wettbewerb möglich.
  6. Die Angaben der Teilnehmenden werden durch OFT AG weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Die Daten können jedoch für Werbezwecke von der OFT AG verwendet werden. 
  7. Die Preise werden unter allen Teilnehmenden ab dem 20.08.2023 verlost. Der*die Gewinner*in wird per Email benachrichtigt. Ist die Benachrichtigung aufgrund falscher oder fehlender Angaben nicht möglich, verfällt der Gewinn. Der*die Gewinner*in muss innerhalb von 5 Werktagen den Gewinn bestätigen, ansonsten verfällt dieser.
  8. OFT AG ist berechtigt, Teilnehmende aus berechtigten Gründen ohne Vorankündigung vom Gewinnspiel auszuschliessen, beispielsweise im Falle des Verstosses gegen diese Teilnahmebedingungen oder der Beeinträchtigung der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemässe oder unfaire Mittel, wie z.B. falsche Angaben bei der Teilnahme. Die Beurteilung liegt im alleinigen Ermessen von OFT AG.
  9. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  10. Es besteht weder ein Kaufzwang noch ein Zwang zur Annahme des Gewinns.
  11. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
  12. Sollte die Gewinnerin oder der Gewinner aus irgendwelchen Gründen den Gewinn nicht annehmen wollen oder nicht annehmen können, behält sich OFT AG das Recht vor, den Gewinn an einen anderen Teilnehmenden zu vergeben.
  13. OFT AG schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Einlösung des Gewinns – gleich aus welchem Rechtsgrund – soweit gesetzlich zulässig aus. 
  14. Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.